Informationen

Was kostet ein guter DJ für meine Party?

Das ist genau die passende Frage und die meist gestellte überhaupt.
Pauschal lässt sie sich aber nicht beantworten.
Mehrere Angebote einzuholen ist grundsätzlich immer eine gute Sache, aber den Preis als einziges Kriterium für Ihre Buchungsentscheidung zu nutzen, wäre keine gute Idee.
Neben dem Preis spielen auch noch andere Faktoren eine ganz wichtige Rolle:

  • Ist der DJ ein Profi?
  • Ist er Ihnen sympathisch?
  • Passt er auf die Party, bzw. zum Motto der Veranstaltung?
  • Hat er die Technik die benötigt wird (Gästezahl – Indoor/ Outdoor – Licht etc.)?
  • Bedient er mit seiner Erfahrung das Musikgenre das (vorrangig) gespielt werden soll?
  • Soll der DJ neben der Musik auch die Moderation übernehmen?

    In der Regel befasst sich ein professioneller Discjockey ca. 14-16 Std. mit Ihrer Veranstaltung!

    Dieses Zeitfenster setzt sich zusammen aus:

    • Einem ausführlichen Vorgespräch (unbedingte Voraussetzung)
    • Vorbereitung der individuellen „Genre Playlist“
    • Anfahrzeit zur Veranstaltung
    • Auf & Abbau der Technik
    • Musik & Moderation bis zum Schluss

    Zur Arbeitszeit kommt noch hinzu:

    • Anspruchsvolles & professionelles Licht, Mikrofon und Musik Equipment
    • Marketing
    • Steuern und Versicherungen
    • Fahrzeugkosten
    • Kosten für eine immer aktualisierte Musik Bibliothek

    Aus all diesen Kriterien ergibt sich ein fairer Preis, den wir im Vorfeld verbindlich besprechen.

    Sie haben etwas ganz besonders vor?

    Ihre Veranstaltung ist anders thematisiert oder unterscheidet sich im Ablauf und im zeitlichen Aufwand?

    Auch dafür finden wir eine individuelle und entsprechende Lösung.

Musikwünsche der Gäste

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, Ihre musikalischen Vorlieben und die Ihrer Gäste zu berücksichtigen.
Ich integriere Ihre Musikwünsche in meine Musikauswahl und sorge dafür, dass sich jeder Titel harmonisch in das Rahmenprogramm Ihrer Veranstaltung einfügt.
Sofern Ihre Musikwünsche mit der Stimmung auf der Tanzfläche im Einklang stehen, spiele ich den Wunschsong natürlich auch zeitnah.

Im Sinne eines abwechslungsreichen Musikprogramms und zur Aufrechterhaltung einer harmonischen Stimmung unter Ihren Gästen bitte ich aber um Verständnis,
dass ich es mir als erfahrener Discjockey vorbehalte, ausschließlich Titel aus meiner eigenen, legal erworbenen und sehr umfangreichen Bibliothek zu spielen.
Mitgebrachte Medien (Handys, Speicherstick‘s, CDs etc.,) erfüllen nach meinen Erfahrungen in den meisten Fällen nicht meinen professionellen Anspruch an die
notwendige Klangqualität und könnten darüber hinaus meinem eigenen, hochwertigen Equipment schaden.

 

Gema Gebühren

Die anfallenden GEMA-Gebühren sind grundsätzlich vom Veranstalter einer Feier zu bezahlen. Die GEMA-Gebühr kann als Pauschale pro Veranstaltung anfallen,
deren Höhe sich nach den Besucherzahlen, Eintrittspreisen und der Saalgröße richtet.
Alternativ gibt es regelmäßige Abschlagszahlungen, welche für die vorhandenen Fernseh-, Radio- oder sonstige Abschlagsgeräte in den Veranstaltungsräumlichkeiten,
aber auch für alle musikalischen Vorstellungen von Musikern, DJs und Künstlern in der Location zu bezahlen sind.
Gastronomiebetreiber entrichten solche Gebühren beispielsweise in Form von monatlichen Abschlägen.
Von den GEMA-Gebühren sind jene Veranstaltungen erfasst, bei welchen Musikvorstellungen jeglicher Art einem öffentlichen Personenkreis in einer originalen
oder interpretierten Musikfassung präsentiert werden. Das Kriterium der „Öffentlichkeit“ ist dann erfüllt, wenn zwischen dem Publikum und dem Veranstalter keine direkt nachweisbare persönliche Verbindung besteht.
Der Gastgeber beziehungsweise Veranstalter (z.B. Brautpaar oder Geburtstagkind) eines privaten Festes und seine Gäste stehen in der Regel in einem nachweislichen
privaten Verhältnis zueinander. Demgemäß sind die meisten privaten Feierlichkeiten wie beispielsweise kleinere Hochzeiten und Geburtstagsfeste von der
GEMA-Gebührenpflicht befreit, zumal bei diesen Veranstaltungen das Kriterium der „Öffentlichkeit“ nicht gegeben ist.
Die Bezeichnung „kleinere“ bezieht sich auf einen festgelegten Personenkreis, welcher sich durch seine familiäre oder freundschaftliche Beziehung zum Gastgeber
des Festes auszeichnet. Wenn Sie solche Feste veranstalten, müssen Sie daher keine GEMA-Gebühren bezahlen.

Achtung:
Abschluss-, Entlassungs- oder Abibälle gelten ebenfalls nicht als private Feste. Bei diesen Veranstaltungen sind daher GEMA-Gebühren zu bezahlen.
Weitere und näherer Informationen unter http://www.gema.de.